Teilzeitstudium

An den Hochschulen des Landes Hessen können grundständige Studiengänge auch im Teilzeitstudium absolviert werden. Voraussetzung dafür ist, dass für das entsprechende Fachsemester keine Zulassungsbeschränkung besteht und die Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Studienganges ein Teilzeitstudium nicht ausschließt. Ob das bei Ihrem Studiengang der Fall ist, können Sie der „Satzung für die Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen“ im jeweils aktuellen Semester nachsehen. 

Ein Teilzeitstudium muss mit dem entsprechenden Formular im Studierendensekretariat beantragt werden.

Ablauf: Der Antrag auf Teilzeitstudium ist auf dieser Seite als Download oder im Studierendensekretariat erhältlich. Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und die entsprechenden Nachweise per Post an das Studierendensekretariat.

Fristen: Anträge für ein Sommersemester müssen bis 01. Mai, für ein Wintersemester bis zum 01. November eingereicht werden.

Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität, Studium Lehre Internationales, Studierendensekretariat, 60629 Frankfurt.

Hinweise: 
Ein Teilzeitstudium kann in folgenden Fällen nicht genehmigt werden:

  • In zulassungsbeschränkten Studiengängen
  • Im Doppelstudium
  • Außerhalb der Regelstudienzeit
  • Im Promotionsstudium

Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für das BAföG, Kindergeld und den Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.

Ein Teilzeitstudium im Doppelstudium ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für das BAföG, Kindergeld und den Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.

Verfahrenshinweis: Die Genehmigung des Teilzeitstudiums wird für zwei Semester ausgesprochen. Dabei wird für das dem Genehmigungszeitraum folgende Semester eine Rückmeldesperre ausgesprochen. Das bedeutet, dass Sie trotz vorgenommener Zahlung des Semesterbeitrags nicht für dieses Semester automatisch rückgemeldet werden. Sie müssen dem Studierendensekretariat entweder einen Folgeantrag zusenden oder kurz schriftlich die Fortführung Ihres Studiums in Vollzeit mitteilen. Die rückwirkende Genehmigung eines Teilzeitstudiums ist gemäß den rechtlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

Antrag: Teilzeitstudium

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